Seminare
Individuelle Seminare und Beratungen für Euer Gremium
- Zu exakt passenden Themen
- Örtlich flexibel
- Kürzer als allgemeine Seminare mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Betrieben
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Reisen und Übernachtungen
- Schon ab drei bis vier Teilnehmern preislich günstiger als allgemeine Seminare
Mögliche Seminarthemen – passend auf Euch abgestimmt
Betriebsrat Einführung
- Gesamtrechtssystem und Arbeitsrecht
- Rechte und Pflichten
- Aufgaben
- Geschäftsführung
- Optimale Gestaltung
Personelle Maßnahmen
- Einordnung ins BetrVG
- Einstellung / Eingruppierung
- Versetzung / Umgruppierung
- Kündigung
- Durchsetzung Eurer Rechte
Mitbestimmung
- Soziale Angelegenheiten
- Möglichkeiten und Grenzen
- Betriebsvereinbarungen
- Strategisches Vorgehen / praktische Umsetzung
- Durchsetzung Eurer Rechte
Betriebliche Veränderungen
- Beteiligungsrechte im wirtschaftlichen Bereich
- Betriebsänderungen selbstbewusst gestalten
- Interessensausgleich/Sozialplan
- Betriebsübergang nach § 613a BGB
Wirtschaftliche Zwänge
- Strategien des Arbeitgebers
- Erfolgreiche Strategien des Betriebsrats
- Innovation statt Sparen
- Durchsetzung der Strategie
Argumentationstraining
- Grundsätze der Diskussionen mit dem Arbeitgeber
- Themenbezogene wirksame Gesprächs- und Argumentationsstrategien
- Praktische Umsetzung
Arbeitsbedingungen gestalten
- Gesetzliche und tarifliche Grundlagen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Qualifizierung
- Durchsetzung der Rechte
Öffentlichkeitsarbeit
- Prinzipien wirksamer betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit
- Beispiele wirksamer Öffentlichkeitsarbeit
- Strategie und Kampagne
Freistellung nicht Freigestellter
- Der rechtliche Rahmen
- Vorrang der gesetzlichen Funktion als Betriebsrat
- »Müssen wir jetzt Deine Arbeit mitmachen?«
- Die strategisch kluge praktische Umsetzung
FAQ
Wie viele Seminare darf ein Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit besuchen?
Anders als bei den erforderlichen Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG gibt es bei den für Betriebsratsmitglieder geeigneten Seminaren nach Abs. 7 eine zeitmäßige Begrenzung der Gesamtdauer auf 3 bzw 4 Wochen.
Gibt es eine bestimmte Reihenfolge unter den Seminaren?
Wie lange dauern die Seminare?
Wie genau und wo können die Seminare stattfinden?
Ihr entscheidet, an welchem Ort das Seminar stattfinden soll, ob mit oder ohne Übernachtungen, ggf auch in der Nähe des Betriebs oder im Betrieb.
Hängt der Seminarpreis von der Anzahl der Teilnehmenden ab?
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff »Mitbestimmung«?
Wann ist eigentlich bei einem Konflikt mit dem Arbeitgeber die Einigungsstelle zuständig? Und wann das Arbeitsgericht?
Aber Vorsicht! Die meisten gehen davon aus, dass die Einigungsstelle auch eine Entscheidung treffen kann. Fast immer stimmt das, mit zwei Ausnahmen. Die erste Ausnahme ist der § 96 Abs. 1a. Die zweite Ausnahme ist der in § 112 BetrVG genannte Interessenausgleich. In beiden Fällen hat die Einigungsstelle die Aufgabe, eine Einigung zu versuchen. Im Falle des auch in § 112 BetrVG genannten Sozialplans darf die Einigungsstelle jedoch, anders als beim Interessenausgleich, auch eine Entscheidung treffen.
Was ist Inhalt des Seminars »Wirtschaftliche Zwänge«?
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Gestaltungsansätze und Einflussmöglichkeiten der Betriebsräte bei der Gestaltung einer alternativen, stärkenorientierten Strategie, die auf die Kompetenz der Mitarbeiter setzt.
Was ist Inhalt des Seminars »Argumentationstraining«?
Einen sehr großen Raum nehmen intensive praktische Übungen ein.
Was ist eine Versetzung?
Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Mitarbeiter noch immer am selben Platz sitzen kann und trotzdem versetzt wurde. Und zwar ab dem ersten Tag. Infolgedessen muss der Arbeitgeber auch davor die Zustimmung des BR nach § 99 BetrVG einholen.
Habt Ihr noch weitere Fragen?
Gerne stelle ich in einem Termin bei Euch vor Ort oder in einer Videokonferenz den Ablauf eines Seminars vor.