Klausuren

Brennende Themen erfolgreich angehen

In vielen Betrieben gibt es brennende Themen in der Belegschaft, wie

  • Angst vor der Zukunft,
  • Arbeitsplatzverlust,
  • Arbeitsdruck,
  • unfaire Bezahlung oder
  • fehlende Wertschätzung.

Die Kollegen erwarten, dass da jetzt was passiert. »Betriebsrat, mach endlich was!«

Oft werden Betriebsrat und Belegschaft zusätzlich wirtschaftlich unter Druck gesetzt, indem der Arbeitgeber mit Verlagerung droht. Und immer wieder gibt es einen Großteil der Angestellten, Hochqualifizierten, ATs, die sich sehr distanziert zum Betriebsrat verhalten.

Die Belegschaft im Rücken zu haben ist für die Macht des Betriebsrats entscheidend. Nichts sonst ist so kraftvoll, um die Ziele zu erreichen, weil der Arbeitgeber genau weiß, dass er auf die Belegschaft und ihr Engagement angewiesen ist.

Arbeitsplatzsicherheit

Mit der Belegschaft im Rücken

Wie erreichen wir, dass die Belegschaft hinter dem Betriebsrat steht?

Ich weiß, wie das geht. Hierfür habe ich eine sehr bewährte Strategie mit 5 Prinzipien entwickelt, die ich Euch in den folgenden 5 Videos vorstelle.

Durch Klick auf den Play-Button werden die Videos von YouTube geladen – bitte beachtet die Datenschutzerklärung von YouTube/Google!

1. Prinzip

Um welche Themen sollten wir uns als Betriebsräte vorrangig kümmern? Am besten fragen wir die Kolleginnen und Kollegen selbst.

Mit der Belegschaft im Rücken - 1. Prinzip

2. Prinzip

Wie können wir der Angst der Beschäftigten und dem Gefühl der Machtlosigkeit begegnen? Die Kollegen sollen sich zeigen und gleichzeitig zu 100 % sicher in der Masse verstecken können.

Mit der Belegschaft im Rücken - 2. Prinzip

3. Prinzip

Lasst uns mit dem Einfachsten anfangen, was alle oder fast alle Beschäftigte mittragen können. Mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Danach können wir auch schwerere Schritte gehen.

Mit der Belegschaft im Rücken - 3. Prinzip

4. Prinzip

Tragt zusammen, was schon mal gemeinsam geklappt hat. Das macht Mut!

Mit der Belegschaft im Rücken - 4. Prinzip

5. Prinzip

Erstellt einen Kampagnen-Plan. Ich biete Euch Vorlagen an, die wir speziell auf Euch anpassen. So sparen wir Zeit und Mühe. Und organisieren Euren Erfolg.

Mit der Belegschaft im Rücken - 5. Prinzip

Eindrücke aus bisherigen Klausuren

FAQ

Muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Klausurtagung und für die Hinzuziehung eines Moderators übernehmen?
Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben der/des Betriebsratsvorsitzenden, Sitzungen des Gremiums ohne Hilfe von außen zu leiten. Aber in besonderen Fällen kann die Hinzuziehung externer Moderatoren oder Mediatoren erforderlich und der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein.

Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die Situation im Betriebsrat festgefahren ist, schwerwiegende Kommunikationsstörungen die Zusammenarbeit im Gremium massiv beeinträchtigen und die/der Vorsitzende sich außer Stande sieht, die Probleme selbst zu beheben. So entschied das LAG Hessen (Beschluss vom 11.06.2012 – 16 TaBV 237/11), dass auch von einem langjährigen und erfahrenen Vorsitzenden eines Gremiums nicht von vorneherein erwartet werden kann, dass er sämtliche Störungen der Kommunikation im Gremium alleine oder mit seinem Stellvertreter bewältigt, selbst dann, wenn der Stellvertreter ausgebildeter Mediator ist.

Der Fitting Handkommentar zum BetrVG erkennt weiterhin an, dass Betriebsratsarbeit so komplex ist, dass der Betriebsrat nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch in der Lage sein muss, anstehende Probleme sachgerecht zu bearbeiten. Deshalb hält er auch Schulungen zum Betriebsratsmanagement für erforderlich, in denen es um die sinnvolle Organisation der BR-Arbeit gehen soll (Fitting, 31. Aufl., § 37 Rn 152).

Das Hinzukommen mehrerer neuer Mitglieder, Veränderungen im Gremium, Vorsitz-Wechsel, insbesondere nach der Betriebsratswahl, erfordern inhaltliche und organisatorische Klärungen, die nicht im Tagesgeschäft erledigt werden können.

Eine Schulung kann ebenfalls den Zweck einer Klausurtagung erfüllen, wenn sie als Inhouse-Seminar durchgeführt wird. Vieles spricht jedoch für die auswärtige Durchführung einer Klausurtagung. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 19.05.2011 (9 TaBV 196/10), dass die Arbeitgeberin die Kosten einer auswärtigen Klausurtagung des Betriebsrats übernehmen musste. Das LAG argumentiert:

»Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben. Eine positive Wirkung von Klausurtagungen besteht darin, dass alle störenden Einflüsse ausgeschaltet sind und sich die Teilnehmer voll konzentrieren können. Sie bietet daher die beste Gelegenheit, einige Grundsatzentscheidungen zu treffen und die Tätigkeit des Gremiums langfristig auszurichten.«

Wie lange dauert eine Klausurtagung?
Die besten Ergebnisse erreichen wir mit einer Klausurtagung von drei Tagen. Wirksame Ergebnisse erreichen wir aber auch mit zwei oder unter bestimmten Voraussetzungen auch nur einem Tag.
Welche Ergebnisse können wir von einer Klausurtagung erwarten?
Ich zeige Euch, wie Ihr die Belange und brennenden Themen der Beschäftigten wirkungsvoll durchsetzen könnt. Am Ende der Klausurtagung haben wir einen oder mehrere Aktionspläne mit detaillierten Schritten und Verantwortlichkeiten, um unsere Ziele für die Belegschaft erfolgreich zu erreichen.
Ist der Umgang mit Konflikten im Betriebsrat auch Thema von Klausurtagungen?
In nicht wenigen Betriebsräten gibt es Konflikte, da die handelnden Personen durch die Betriebsratswahl zu einem Gremium zusammengeführt werden. Damit ist nicht automatisch ein Team entstanden. Bei Konflikten im Gremium vereinbaren wir Wege, um mit ihnen konstruktiv umzugehen. Dazu nutzen wir ein klares Vorgehen, um die Konflikte zu benennen, sie objektiv zu beschreiben und produktiv zu bearbeiten.
Sind die Klausurtagungen auch für Gesamt- und Konzernbetriebsräte geeignet?
Ja, absolut. In diesen Klausurtagungen konzentrieren wir uns besonders auf die strategische Abstimmung zwischen den Betriebsräten der Betriebe bzw Unternehmen.
Für welche Branchen eignen sich die Klausurtagungen?
Die Antwort ist einfach. Die Klausuren eignen sich für alle!
Was ist ein Koppelungsgeschäft und wie können wir es nutzen?
Bei den sogenannten »Sozialen Angelegenheiten« bewegt sich der Betriebsrat gesetzlich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu ist der Betriebsrat bei den sogenannten »Wirtschaftlichen Angelegenheiten« juristisch sehr schwach. In Verhandlungen mit dem Arbeitgeber können wir ihm bei Sozialen Angelegenheiten entgegenkommen, wenn er uns im Gegenzug bei den Wirtschaftlichen Angelegenheiten entgegenkommt. Ein klassisches Beispiel: Ihr stimmt Überstunden zu, aber nur, wenn im Gegenzug Zugeständnisse gemacht werden, etwa bei der Vergütung oder bei der Arbeitszeitgestaltung. Aber Vorsicht! Ihr braucht an diesen Stellen immer die Beschäftigten im Rücken. Wie das geht, besprechen in in der Klausur.

Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich zulässig. Es gibt keine festgelegten Gründe, die uns die Zustimmung verweigern oder es verbieten würden, Bedingungen zu stellen. Ein Blick in die Kommentare zu § 87 Betriebsverfassungsgesetz (insbesondere Fitting, Randnummer 27) bestätigt dies. Solange wir uns innerhalb unserer Mitbestimmungsrechte bewegen, können wir solche Vereinbarungen treffen.

Habt Ihr noch weitere Fragen?

Gerne stelle ich in einem Termin bei Euch vor Ort oder in einer Videokonferenz den Ablauf einer 2 bis 3-tägigen Klausur vor.

Ruft mich einfach an!