Peter Müller - Vorschaubild zum Video Kündigung

In diesem Video stelle ich euch eine kompakte und praxisnahe Checkliste zur Bearbeitung von Kündigungsfällen vor.

Ob es um Sozialdaten, besondere Schutzrechte, korrekte Betriebsratsanhörungen oder die Sozialauswahl geht – diese Liste hilft dabei, relevante Aspekte im Blick zu behalten. Beachtet bitte, dass trotz größter Sorgfalt nicht alle Details erfasst werden konnten. Die Checkliste soll euch dennoch eine hilfreiche Orientierung bieten.

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Video-Vorschaubild: Kündigung - und nu?
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Checkliste zur Bearbeitung von Kündigungs­fällen

 

  1. Wurden alle Sozialdaten der zu kündigenden Person vorgelegt?
    (Alter, Dauer der Betriebs- bzw Unternehmenszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, zur Zeit ausgeübte Tätigkeit, Eingruppierung, ggf. Sonderkündigungsschutz, wie Schwerbehinderung, Kündigungsart, sämtliche Kündigungsgründe, alle den AN entlastenden Umstände
    Falls Schwerbehinderung: Wurde das Integrationsamt eingeschaltet? Wurde die SBV nach § 178 (2) SGB IX vorher gehört? Kein Hinweis an AG bei Fehlen!
    Bei krankheitsbedingter Kündigung: alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und die erfolglose Durchführung eines BEM, negative Gesundheitsprognose
    Bei verhaltensbedingter Kündigung: genaue Bezeichnung des relevanten Verhaltens, Abmahnungen, Gegendarstellungen und entlastende Umstände
    Falls Anhörung nicht ordnungsgemäß: Keine Infos nachfordern, sondern den
    MA (sowie dessen RA) für die Klage darauf hinweisen.
  2. Widerspruch nur mit §102 (3) Nr. 1.-5. (auch mehrere denkbar).
    Ross und Reiter nennen! Bedenkt, dass sich die Stellungnahmen des BR sich vorrangig an das Arbeitsgericht, nicht an den Arbeitgeber richten.
  3. Sozialauswahl:
    1. Nur bei betriebsbedingter Kündigung
    2. Namen von sozial weniger schutzwürdigen MA nennen bzw. bestimmbar machen. Diese müssen »vergleichbar« sein.
    3. Den ganzen Betrieb betrachten.
  4. Bei Versetzbarkeit nach §102 (3) Nr. 3: Erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und zeitlichen Aufwand nennen.
  5. Kündigung mehrerer MA: getrennte BR-Stellungnahmen pro MA!
  6. Falls sich die Kündigung auf frühere Abmahnungen stützt:
    Liegt der Wortlaut der Abmahnungen vor?
    Sind alle Rügen hinreichend konkret?
    Sind alle gerügten Vorfälle vollständig zutreffend?
  7. Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung:
    2 getrennte Stellungnahmen. Zunächst die außerordentliche, dann die ordentliche.
  8. Änderungskündigung: Bis zu 3 Sachverhalten:
    1. Widerspruch / Bedenken zur Beendigungskündigung nach §102:
      Mögliche Begründung: Es gibt eine freie Stelle, auf die der MA versetzt werden kann, nämlich die vom AG genannte.
    2. Zustimmungsverweigerung zur Versetzung nach §99; eine ggf. mögliche Begründung: Entstehen von Mehrarbeit für andere
    3. ggf. Zustimmungs­verweigerung zur Umgruppierung nach §99
    4. Rat an MA: Annahme mit Vorbehalt …
  9. Fristen ggf. ausreizen: 3 Tage, 7 Tage, 2 Wochen (§626 Abs. 2 BGB)

Der Widerspruch muss mindestens formal korrekt sein!