Koppelungsgeschäfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute möchte ich ein Thema ansprechen, das in der Betriebsratsarbeit immer wieder für Diskussionen sorgt: Koppelungsgeschäfte. Die Frage, die viele von uns beschäftigt, lautet: Dürfen wir als Betriebsrat solche Geschäfte eingehen, oder bewegen wir uns damit auf dünnem Eis?

Lasst uns zunächst klären, worum es bei Koppelungsgeschäften geht. Häufig stehen wir in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und sind bereit, in einem bestimmten Punkt nachzugeben – aber nur unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber uns an anderer Stelle entgegenkommt. Ein klassisches Beispiel: Ihr stimmt Überstunden zu, aber nur, wenn im Gegenzug Zugeständnisse gemacht werden, etwa bei der Vergütung oder bei der Arbeitszeitgestaltung.

Der Arbeitgeber wirft uns in solchen Fällen nicht selten Erpressung vor. Aber ist das wirklich der Fall?
Die klare Antwort lautet: Nein! Rechtlich gesehen sind Koppelungsgeschäfte grundsätzlich zulässig. Es gibt keine festgelegten Gründe, die uns die Zustimmung verweigern oder Bedingungen stellen verbieten würden. Ein Blick in die Kommentare zu § 87 Betriebsverfassungsgesetz (insbesondere Fitting, Randnummer 27) bestätigt dies. Solange wir uns innerhalb unserer Mitbestimmungsrechte bewegen, können wir solche Vereinbarungen treffen.

Natürlich gibt es Bereiche, in denen wir als Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht haben, wie etwa bei rein wirtschaftlichen Entscheidungen. Aber in vielen anderen Fällen, wie eben bei Überstunden, haben wir dieses Recht sehr wohl. Und genau hier liegt unsere Stärke: Wenn wir unsere Rechte geschickt nutzen, können wir im Interesse der Belegschaft einiges herausholen.

Also, lasst euch nicht von Vorwürfen wie »Erpressung« verunsichern. Solche Taktiken sind ein legitimes Mittel in den Verhandlungen und gehören zu unserem Werkzeugkasten als Betriebsrat. Natürlich müssen wir dabei verantwortungsbewusst und im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen handeln. Aber solange wir das tun, steht uns dieses Mittel zur Verfügung.

In diesem Sinne: Nutzt eure Rechte, seid mutig in den Verhandlungen und lasst euch nicht unter Druck setzen. Zusammen können wir viel bewegen.

Vielen Dank und bis bald!
Herzliche Grüße
Euer Peter Müller