Eine Abmahnung besteht immer aus zwei Teilen:
- Einer Rüge wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Nebenpflichten. Dabei muss der Inhalt der Abmahnung konkret und vollständig wahr sein.
- Einer Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen.
Die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen vor einer möglichen Kündigung hängt vom Schweregrad des Verstoßes ab. Der Begriff »Abmahnung« selbst muss nicht verwendet werden. Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Wird die Abmahnung schriftlich erteilt, wird sie in der Personalakte des Mitarbeiters abgelegt. Ebenso kann eine Gegendarstellung durch den Mitarbeiter in die Personalakte aufgenommen werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, da der Arbeitgeber ggf auf Grund des Hinweises eine sachlich fehlerhafte Abmahnung durch eine korrekte Abmahnung ersetzen wird. Wichtig ist, dass eine auf einer fehlerhaften Abmahnung basierende Kündigung unwirksam ist.
Im folgenden Video erläutere ich weitere Details:
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